Energieausweis

Ab dem 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Seither müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte beinhalten. Hierdurch sollen Immobilienkäufer und Mieter über den energetischen Zustand einer Immobilie aufgeklärt werden. Allgemein benötigt man immer einen Energieausweis, wenn eine Immobilie auf dem Markt zum Verkauf angeboten wird. Gültige Energieausweise müssen spätestens zu Beginn einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden, ansonsten sind Bußgelder bis 15.000 € fällig. Bei uns werden Energieausweise vor der Veröffentlichung beantragt und erscheinen direkt mit der Anzeige. Es wird nach zwei Ausweisarten unterschieden, dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis:

Ein Verbrauchsausweis orientiert sich stets am tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes in den vergangenen 3 Jahren. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen gibt es keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern immer nur einen für das gesamte Objekt.

Der Bedarfsausweis:

Bei einem Bedarfsausweis erfolgt die Ermittlung des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie. Hierbei kommen mehrere Beurteilungsfaktoren zusammen. Beurteilt werden bauliche Bestandteile wie Dämmung, Fenster, Türen sowie auch die Heizungsanlage und die Geometrie des Gebäudes. Bei Fenster/Türen spielt auch die Ausrichtung eine Rolle.

Bei einer Vermietung wird ebenfalls ein Energieausweis benötigt. Dieser wird in der Regel durch die Hausverwaltung zur Verfügung gestellt.

Die Kosten eines Energieausweises:

Für die Kosten eines Energieausweises gibt es vom Gesetzgeber grundsätzlich keine festgesetzten Preise. Im Normalfall betragen die Kosten für einen Verbrauchsausweis weniger als 100 €, beim Bedarfsausweis liegen sie bei bis zu 500 €.

Bei uns belaufen sich die Kosten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises für ein Einfamilienhaus bzw. Reihenhaus auf 78 € und für einen Bedarfsausweis auf 187 €.