Provision-Provisionsteilung

Mehr Verbraucherschutz durch neues Maklergesetz

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft getreten. Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt.

Beauftragt der Eigentümer einen Makler für den Verkauf seiner Immobilie, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Vor allem Verbraucher profitieren von den neuen Regelungen, da sie mehr Transparenz und eine Senkung der Kaufnebenkosten mit sich bringen.

Mit dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tragen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer genau die Hälfte der Maklerkosten.

Bereits bei Auftragserteilung bzw. beim Vertragsabschluss mit den Verkäufern und Interessenten dürfen Makler der Käuferseite maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, auch die gesamte Provision zu tragen.

Von den neuen Regelungen unberührt bleiben Kaufverträge über unbebaute Grundstücke, gewerbliche Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Hinweis zur Courtage:

Käufer und Verkäufer teilen sich wie gesetzlich vorgeschrieben die Provision

Beide Parteien zahlen das gleiche. Je 3,00 % zzgl. 19% MwSt.

Also insgesamt 3,57% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Verkäufer und 3,57% für den Käufer.