Sie möchten ein Haus aus dem Bestand kaufen?

Was sollten Sie beachten?

Beim Kauf eines gebrauchten Hauses, ist die Beurteilung des Zustandes der Bausubstanz sehr wichtig. Das Hinzuziehen eines unabhängigen Experten bzw. Sachverständigen, kann sich lohnen.

Lassen Sie sich nicht drängen, sondern Besichtigen Sie Ihr Wunschobjekt bei Bedarf auch mehrmals. Bei Zweifel hinsichtlich des Zustands oder der Bausubstanz, ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu. Auch Fragen hinsichtlich eines Umbaus, eines Anbaus, einer Umnutzung usw. können am besten von einem Bau-Sachverständigen beantwortet werden.

Die Kaufpreise für gebrauchte Häuser sind von vielen Faktoren abhängig.

Dort spielen die Größe des Hauses, die Grundstücksgröße, die Lage des Hauses, das Alter der Immobilie, der Zustand und vieles mehr eine beutende Rolle.

Mängel: Käufer müssen über wesentliche Mängel einer Immobilie informiert werden. Vorliegende Mängel sollten in jedem Fall im Kaufvertrag aufgeführt werden.

Bevorstehende Kosten: Für den Käufer fallen beim Kauf seiner Immobilie in der Regel ca. 10 % vom Kaufpreis der Immobilie als Kaufnebenkosten an (Grunderwerbssteuer, Maklerprovision, Notargebühren).

Kein passendes Kaufobjekt bei uns gefunden?

Auch wenn Sie in unserem aktuellen Angebot kein passendes Kaufobjekt gefunden haben, können Sie uns gern Ihren Kaufwunsch mitteilen. Neue Objekte bieten wir nämlich zuerst unseren Bestandskunden an. Das heißt, vor Veröffentlichung neuer Objekte schicken wir diese unseren Bestandskunden zu, somit taucht das eine oder andere Objekt gar nicht erst auf unserer Homepage oder im Internet auf.

Unsere Leistungen:

Sie erhalten von uns ein ausführliches Exposé zu Ihrer Wunsch-Immobilie, mit aussagekräftigen Bildern und Texten sowie Grundrissen. Die Lage der Immobilie teilen wir Ihnen mit, sobald Sie uns Ihre Daten übermittelt und eine schriftliche Anfrage gestellt haben. So können Sie vorab klären, ob Ihnen die Umgebung zusagt und ob Sie das Objekt besichtigen möchten. Dies erspart Ihnen unnötige Zeit und Fahrerei.

Wir vereinbaren für Sie einen Besichtigungstermin, nach Absprache mit dem Eigentümer oder bei vermieteten Wohnungen mit den Mietern. Für die Besichtigung nehmen wir uns ausreichend Zeit, so dass Sie in aller Ruhe das Objekt anschauen können und einen guten Gesamteindruck bekommen. Offene Fragen können meist schon während der Besichtigung geklärt werden, falls nicht werde ich selbstverständlich die notwendigen Informationen für Sie beschaffen.

Nach ein paar Tagen sagen Sie mir Bescheid, ob Ihnen die Immobilie gefällt. Wenn Ihnen die Immobilie zusagt, können wir bei Bedarf, einen weiteren Besichtigungstermin vereinbaren und über den Preis der Immobilie sprechen.

Vorher müssen wir allerdings noch Ihre Bonität prüfen. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit erfahrenen Baufinanzierern zusammen, die Ihnen und uns nach Erhalt der Selbstauskunft und dem nachfolgenden Gespräch genau sagen können, ob Sie sich die Immobilie leisten können. Bei Bedarf erhalten Sie ein komplettes Finanzierungsangebot. Wenn Sie dieses nicht möchten, können Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bank über den angesetzten Kaufpreis geben.

Des Weiteren erkläre ich Ihnen den weiteren Ablauf, wie z.B. die Vorbereitung für den notariellen Kaufvertrag. Zudem wird für eine gegenseitige Absicherung zum Kauf der Immobilie eine Reservierungsvereinbarung geschlossen.

Genau wie der Verkäufer profitieren auch Sie davon, dass wir uns um alle Angelegenheiten des Verkaufs kümmern, wie die Vertragsvorbereitung beim Notariat, vollständige Unterlagen der finanzierenden Bank sowie die eventuelle Übernahme von Einrichtungsgegenständen.

Vor dem Abschluss des Kaufvertrages erhalten Sie einen Vertragsentwurf. Sie haben dadurch genügend Zeit, um uns Fragen zu stellen oder Änderungswünsche mitzuteilen.

Alle Unterlagen, die zur Finanzierung Ihrer Immobilie benötigt werden, erhalten Sie von uns. Auch wenn Ihre finanzierende Bank eine Besichtigung vor Ort vornehmen möchte, kümmern wir uns selbstverständlich darum.

Unsere Betreuung endet nicht mit dem Kaufvertrag. Auch die Übergabe wird von uns durchgeführt.

Provision-Provisionsteilung

Mehr Verbraucherschutz durch neues Maklergesetz

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft getreten. Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt.

Beauftragt der Eigentümer einen Makler für den Verkauf seiner Immobilie, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Vor allem Verbraucher profitieren von den neuen Regelungen, da sie mehr Transparenz und eine Senkung der Kaufnebenkosten mit sich bringen.

Mit dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tragen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer genau die Hälfte der Maklerkosten.

Bereits bei Auftragserteilung bzw. beim Vertragsabschluss mit den Verkäufern und Interessenten dürfen Makler der Käuferseite maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, auch die gesamte Provision zu tragen.

Von den neuen Regelungen unberührt bleiben Kaufverträge über unbebaute Grundstücke, gewerbliche Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Hinweis zur Courtage:

Käufer und Verkäufer teilen sich wie gesetzlich vorgeschrieben die Provision

Beide Parteien zahlen das gleiche. Je 3,00 % zzgl. 19% MwSt.

Also insgesamt 3,57% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Verkäufer und 3,57% für den Käufer.

Transaktionsmanagement-Begleitung von Käufern und Verkäufern bei bevorstehendem Immobilienkauf

Sie haben bereits ein passendes Objekt gefunden, wissen aber nicht, was mit dem Kauf alles zusammenhängt. Was braucht der Notar, was die Bank, wie können Sie sich absichern, wie ist die Beschaffenheit der Immobilie, wie sieht es mit der Heizung aus, was ist mit den elektrischen Leitungen, kann ich mir die Immobilie leisten und vieles mehr. Fragen über Fragen und genau da kommen wir mit ins Spiel.

Für uns ist das kein Problem, sondern Routine. Wir kümmern uns um alles. Wir gehen gemeinsam noch einmal durch Ihre Traumimmobilie, wo Sie uns jederzeit bauspezifische Fragen stellen können. Wir sorgen für die Beschaffung der umfangreichen Objektunterlagen wie Grundrisse, Berechnungen, den Energieausweis und vieles mehr. Auch Unterlagen für die finanzierende Bank, für die Abwicklung eines Notarvertrages werden von uns besorgt und zusammengestellt. Wir klären auch baurechtlichen Fragen. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um Ihre Finanzierung.

Wir sorgen für die Vorbereitung des Kaufvertrages, die Planung des Notartermins, und den erfolgreichen Abschluss beim Notar. Auch hiermit hört unsere Arbeit noch nicht auf, denn wir führen auch die Objektübergabe durch.

Wenn Sie all diese Vorteile zusammen mit dem Verkäufer in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen als Leistungspartner im sogenannten Transaktionsmanagement zur Verfügung.

Wir handeln stets im Interesse beider Parteien und stehen während des gesamten Prozesses sowohl Ihnen als Käufer als auch dem Verkäufer als Ansprechpartner zur Verfügung. So werden Unstimmigkeiten vermieden und gewährleistet das rechtlich alles korrekt verläuft. Sie sparen viel Zeit, die Sie anderweitig nutzen können.

Lehnen Sie sich also entspannt zurück und überlassen Sie uns Immobilienexperten die Arbeit!

Sie haben Interesse an unserem Transaktionsmanagement? Dann rufen Sie uns gerne unter 01775262433 an oder schreiben Sie eine E-Mail an bettina.toepperwien@gmail.com.

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