Der erste Eindruck ist entscheidend

Setzen Sie Ihre Immobilie gekonnt in Szene

Unsere Aufgabe ist es Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Beim Immobilienverkauf kommt es darauf an, die Immobilie ins richtige Licht zu setzen.

Dafür ist es selbstverständlich notwendig, dass die Immobilie vor den Besichtigungsterminen aufgeräumt, sauber und gepflegt aussieht. Die Wohnung/Haus wird so automatisch wertiger erscheinen und das fördert das Ja zum Kauf.

Der erste Eindruck zählt und ist meistens entscheidend über den Kauf einer Immobilie oder wie man so schön sagt: „Wir haben keine zweite Chance für einen ersten Eindruck.“

Bereits einfache Mittel, wie kleine Reparaturen, den Rasen mähen, klemmende Türen, Fenster oder knarrende Treppen ölen, verändern das Gesamtbild und fördern den Verkauf. Eine Immobilie sollte nicht überladen wirken, trennen Sie sich daher von unnützen Dingen und schaffen Sie Platz. Zu viele Möbel und Unordnung lassen die Räume kleiner wirken. Schaffen Sie auch Platz im Keller, im Dachboden und in der Garage.

Der Aufwand zahlt sich für Sie aus. In weniger Besichtigungsterminen und in barer Münze.

Außerdem sollte vor einer Besichtigung gut gelüftet werden, viel Licht in die Räume gelangen sowie eine behagliche Wärme und ein angenehmer Duft (z.B. vom Kaffee) verspürt werden. Denn so wird die Gefühlsebene des Kaufinteressenten angesprochen, die wiederum kaufentscheidend ist.

Marktwert-Einschätzung

Wie bewertet man eine Immobilie richtig?

Neben konkreten Eigenschaften der Immobilie wie dem Baujahr, der Größe des Grundstückes, die Wohnfläche, die Nutzfläche und dem Erhaltungszustand spielt auch die Lage eine wichtige Rolle. Wo befindet sich Ihre Immobilie? Wie ist die Wohnlage? Wie gut ist die Anbindung an wichtige Verkehrsadern und den öffentlichen Personennahverkehr? Wie ist die allgemeine Infrastruktur? Wie sieht es mit der Erreichbarkeit und dem Angebot an Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen aus?

Bei der professionellen Wertermittlung mit einem Bewertungssystem welches wir (wie auch viele Banken) verwenden, bekommen Sie eine fachkompetente Marktwert-Einschätzung, die all diese oben genannten Punkte mitberücksichtigen. Die Immobilienbewertungen: Sachwertorientiert, Vergleichswertorientiert oder ggf. Ertragswertorientiert.

Wieso ist eine professionelle Marktwert-Einschätzung so wichtig?

ANGEBOTSPREIS ZU HOCH ODER ZU NIEDRIG:

Viele Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sind davon überzeugt, dass sie den Wert ihrer Immobilie eigenständig einschätzen können. Emotionale Aspekte fließen bei Laien allerdings häufig in die Bewertung ein, während andere wichtige Faktoren vernachlässigt werden. Auch in einem Immobilienmarkt mit hoher Nachfrage ist der Angebotspreis nicht immer mit dem tatsächlichen Verkaufspreis gleichzusetzen.

Zu hoch gewertete Immobilien schrecken potenzielle Interessenten ab und die Nachfragen bleiben aus, ein Verkauf ist nicht möglich. Der hohe Aufwand für die Vorbereitung und Vermarktung läuft zunächst ins Leere und potenzielle Käufer wenden sich anderen Immobilien zu.

Ein zu niedrig angesetzter Verkaufswert lockt zwar viele Kaufinteressen an aber der Eigentümer verkauft seine Immobilie letztlich unter Wert und verschenkt bares Geld. Bei der Immobilienbewertung ist es daher besonders wichtig, einen erfahrenen und kompetenten Experten an seiner Seite zu haben.

Provision-Provisionsteilung

Mehr Verbraucherschutz durch neues Maklergesetz

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft getreten. Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt.

Beauftragt der Eigentümer einen Makler für den Verkauf seiner Immobilie, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Vor allem Verbraucher profitieren von den neuen Regelungen, da sie mehr Transparenz und eine Senkung der Kaufnebenkosten mit sich bringen.

Mit dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tragen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer genau die Hälfte der Maklerkosten.

Bereits bei Auftragserteilung bzw. beim Vertragsabschluss mit den Verkäufern und Interessenten dürfen Makler der Käuferseite maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, auch die gesamte Provision zu tragen.

Von den neuen Regelungen unberührt bleiben Kaufverträge über unbebaute Grundstücke, gewerbliche Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Hinweis zur Courtage:

Käufer und Verkäufer teilen sich wie gesetzlich vorgeschrieben die Provision

Beide Parteien zahlen das gleiche. Je 3,00 % zzgl. 19 % MwSt.

Also insgesamt 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Verkäufer und 3,57 % für den Käufer.